Corona-Schutzkonzept der Neuapostolischen Kirche Österreich

 
«Die Sehnsucht, wieder Gottesdienst in der eigenen Kirchgemeinde erleben zu können, Heiliges Abendmahl zu feiern und Gemeinschaft zu pflegen, ist bei den Glaubensgeschwistern sehr gross», bekräftigten Bezirksapostel Zbinden als auch Bischof Jeram bereits zu Beginn der Ausarbeitung des nun vorliegenden Schutzkonzeptes für die Durchführung von Gottesdiensten in den neuapostolischen Kirchgemeinden.

Die Wiederaufnahme der Gottesdienste vor Ort ist für jenen Zeitpunkt vorgesehen, zu dem die Maßnahmen der Bundesregierung zum Schutz vor dem Coronavirus (COVID-19) soweit gelockert sind, dass eine würdige und möglichst allen Glaubensgeschwistern offen stehende Teilnahme möglich ist.

Der Besuch der Gottesdienste soll trotz den erforderlichen Einschränkungen für alle Glaubensgeschwister ein freudiges und stärkendes Erleben sein. Das vorliegende Schutzkonzept entspricht den bisher bekannten Vorgaben der österreichischen Bundesregierung und erlaubt, unter Einhaltung der darin ausgeführten Massnahmen, die Durchführung von Gottesdiensten. Das Konzept ist notwendig und sinnvoll, um das Gemeindeleben schrittweise und in verantwortungsvoller Weise zu normalisieren. Die neuapostolischen Christen nehmen damit ihre Pflicht gegenüber dem Staat und ihre gesellschaftliche Verantwortung vollumfänglich wahr. Der Gottesdienstbesuch, wie auch der Schutz vor einer COVID-19-Infektion, werden gleichermassen gewährleistet. Alle Glaubensgeschwister sind aufgefordert, ihren Teil zur Eindämmung der Pandemie beizutragen.

Verbindliche Regelungen für die neuapostolischen Kirchgemeinden in Österreich

Die Bezirks- und Gemeindevorsteher wurden über die notwendigen Massnahmen für die Planung der Gottesdienste und die Bereitstellung der Versammlungsstätten informiert.

Die wichtigsten im Schutzkonzept der Neuapostolischen Kirche Österreich enthaltenen Regelungen sind:
  • Die Gottesdienste finden grundsätzlich in der eigenen Kirchengemeinde jeweils am Sonntag und Mittwoch bzw. Donnerstag statt. Die Abstandsregeln sind innerhalb des Kirchengebäudes wie auch ausserhalb einzuhalten.
  • Die Anzahl Gottesdienstbesucher ist beschränkt. Sie wird anhand der Grösse des Kirchenraumes und der maximalen Anzahl an Besuchern bemessen, die im entsprechenden Erlass der Bundesregierung vorgegeben ist. Die Glaubensgeschwister werden gebeten, den Weisungen der Ordner bezüglich Sitzplätzen Folge zu leisten.
  • Auf Spontanbesuche in anderen Gemeinden, auch im Urlaub, ist zu verzichten. Urlauber sind gebeten, für den Gottesdienst das IPTV-Angebot zu nutzen.
  • Glaubensgeschwister, die krank sind oder sich krank fühlen, sind gebeten, den Gottesdienst nicht zu besuchen. Es wird ihnen empfohlen, in diesem Fall den Gottesdienst per IPTV oder am Telefon mitzuerleben.
  • Glaubensgeschwister, die einer Risikogruppe (gemäss COVID-19 Risikogruppe Verordnung) angehören, sind aufgefordert, die aktuell geltenden Empfehlungen des Bundesministeriums für Gesundheit zu beachten.
    Es ist aber verständlich, dass insbesondere auch ältere Glaubensgeschwister ein großes Verlangen nach dem Gottesdienstbesuch haben. Es liegt in der Eigenverantwortung der einzelnen Glaubensgeschwister, ob sie den Gottesdienst besuchen möchten oder nicht.
  • Gottesdienstbesucher, die beim Betreten der Kirche stark husten oder starken Schnupfen haben, müssen durch die Ordner freundlich darum gebeten werden, dem Gottesdienst fernzubleiben. Der Schutz der anderen Gottesdienstteilnehmer hat Priorität.
  • Alle Gottesdienstbesucher reinigen sich beim Eingang zur Kirche die Hände mit einem Hand-Desinfektionsmittel. Die Ordner weisen beim Eingang darauf hin.
  • Für die Gottesdienstteilnehmer ist das Tragen eines Mund-/Nasenschutzes verpflichtend. Sie bringen diese bei Bedarf selber mit. Im Notfall kann ein Mund-/Nasenschutz durch die Ordner zur Verfügung gestellt werden.
  • Auf Gemeindefeiern, Kirchenkaffees, Seniorentreffen und weitere Gemeinschaftsanlässe ist bis zur Rücknahme aller COVID-19 Massnahmen zu verzichten.
  • Seelsorgegespräche dürfen unter strikter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln wieder durchgeführt werden. Einschränkende Besuchsregelungen von Spitälern sowie Alters- und Pflegeheimen sind zu beachten.
  • Zusätzlich zu den Gemeinde-Gottesdiensten bietet die Neuapostolische Kirche Österreich jeden Sonntag um 09.30 Uhr einen Gottesdienst per IPTV an. Die publizierten Links und Passwörter bleiben bis auf weiteres unverändert. Dieser Dienst wurde nun auch auf die Wochentags-Gottesdienste ausgeweitet.
Für die Kirchenbezirke und Kirchengemeinden in Österreich sind diese Regelungen verbindlich und gelten bis zu einer Anpassung oder Aufhebung durch die Kirchenleitung der Neuapostolischen Kirche Österreich. Allfällige darüber hinausgehende Weisungen der Behörden sind ebenfalls zu beachten.

Die Gottesdienstbesucher werden im Eingangsbereich auf die Richtlinien zum Schutz vor dem Corona Virus hingewiesen.

Plakat Corona-Schutzmassnahmen